Kartellrecht neu denken

Kartellrecht

Das Kartellrecht schafft viele Herausforderungen für Unternehmen, Mitarbeiter:innen und das Management. Dabei ist es mehr als nur Behörden- und Regulierungsrecht. Gerade in der Unternehmenspraxis ist an der Zeit, Kartellrecht neu zu denken.

  • Als Möglichmacher statt als Spielverderber und Bedenkenträger
  • Als Richtschnur für zeitgemäße Compliance statt als (bloßer) Fußnote in der Risikoeinschätzung
  • Als wertvoller Beitrag für nachhaltige, gesunde und langfristige unternehmerische Entscheidungen
  • Als Orientierung für die rechtssichere Projektumsetzung
  • Als Zeichen von bewusst wahrgenommener Verantwortung in einem von Wettbewerb geprägten Marktumfeld 

Profitieren Sie von meiner Expertise, um Herausforderungen sicher zu meistern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

  • Kartellverbot (Art. 101 AEUV / § 1 öKartG)
  • Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV / § 5 öKartG)
  • Zusammenschlusskontrolle
  • Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden 
  • Hausdurchsuchungen
  • Unternehmerische Compliance
  • Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte 
  • Verfahren vor dem Kartellgericht 
  • Kartellrechtliche Fragestellungen rund um den Personenverkehr, z.B. nach VO (EG) 169/2009
  • Ausgestaltung von internationalen Kooperationsverkehren, Ticketanerkennung etc. 

Ihr Mehrwert

  • Rechtliche Klarheit für ihr Projekt oder Vorhaben
  • Abgesicherte Unternehmens- und Managemententscheidungen
  • Pragmatische Lösungen für komplexe Fragestellungen

Kontakt

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