Kartellrecht neu denken
Das Kartellrecht schafft viele Herausforderungen für Unternehmen, Mitarbeiter:innen und das Management. Dabei ist es mehr als nur Behörden- und Regulierungsrecht. Gerade in der Unternehmenspraxis ist an der Zeit, Kartellrecht neu zu denken.
- Als Möglichmacher statt als Spielverderber und Bedenkenträger
- Als Richtschnur für zeitgemäße Compliance statt als (bloßer) Fußnote in der Risikoeinschätzung
- Als wertvoller Beitrag für nachhaltige, gesunde und langfristige unternehmerische Entscheidungen
- Als Orientierung für die rechtssichere Projektumsetzung
- Als Zeichen von bewusst wahrgenommener Verantwortung in einem von Wettbewerb geprägten Marktumfeld
Profitieren Sie von meiner Expertise, um Herausforderungen sicher zu meistern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
- Kartellverbot (Art. 101 AEUV / § 1 öKartG)
- Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV / § 5 öKartG)
- Zusammenschlusskontrolle
- Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden
- Hausdurchsuchungen
- Unternehmerische Compliance
- Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
- Verfahren vor dem Kartellgericht
- Kartellrechtliche Fragestellungen rund um den Personenverkehr, z.B. nach VO (EG) 169/2009
- Ausgestaltung von internationalen Kooperationsverkehren, Ticketanerkennung etc.
Ihr Mehrwert
- Rechtliche Klarheit für ihr Projekt oder Vorhaben
- Abgesicherte Unternehmens- und Managemententscheidungen
- Pragmatische Lösungen für komplexe Fragestellungen
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