PSO-Vergabe

Vergaberecht

Die Vergabe von öffentlichen Schienenpersonenverkehrsdiensten und die Festlegung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem Sonderregime der PSO-VO (EG) 1370/07. Sie schafft die rechtliche Basis für eine vergaberechts- und beihilfenrechtskonforme Beauftragung und Abgeltung der dem/den Verkehrsunternehmen auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge, Klima- und Mobilitätswende. 

Wie der öffentlichen Personenverkehr ist auch die PSO-VO ständig in Bewegung:

  • Ende 2023 ist die Möglichkeit zur bedingungslose Direktvergabe nach Art 5 (6) PSO-VO ausgelaufen
  • Damit erhalten die verbliebenen Direktvergabemöglichkeiten und die wettbewerbliche Vergabe mehr Aufmerksamkeit
  • Das alles erfordert ein Umdenken – sowohl bei den Auftraggebern als auch den Eisenbahnverkehrsunternehmen


Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Spielarten der PSO-Vergabe in meinem Fachbuch.

Nutzen Sie meine Erfahrung bei der PSO-Vergabe im Schienenverkehr – ich stehe Ihnen bei allen relevanten Fragestellungen zur Verfügung.

  • Anwendung und Auslegung der PSO-VO
  • Fragen zur Angebotsgestaltung
  • Direktvergabe
  • Wettbewerbliche Vergabe von Schienenpersonenverkehrsdiensten
  • Allgemeine Vorschriften
  • Notvergabe
  • Ausgestaltung und Verhandlung von Verkehrsdiensteveträgen und Tarifverträgen
  • Nachprüfungsverfahren

Ihr Mehrwert

  • Rechtliche Klarheit für ihr Projekt, Angebot oder Vergabevorhaben
  • Abgesicherte Unternehmens- und Managemententscheidungen
  • Pragmatische Lösungen für komplexe Fragestellungen

Kontakt

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